Apotheker-Tarif

Tarifcode 570


Allgemeine Informationen

Einführung der Rayoncodes im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung

Versorgungsengpässe mit Arzneimitteln nehmen weltweit zu, auch in der Schweiz. Um die Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu stärken, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits diverse Massnahmen getroffen. Dazu gehört zum Beispiel die Erleichterung der Abgabe und der Vergütung von Alternativprodukten (Link zu «BAG stärkt Arzneimittelversorgung»). Des Weiteren publiziert das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) eine Liste von Wirkstoffen mit Mangellage zur Abgabe in Teilmengen; die Liste wird in der Regel monatlich angepasst (Link zum «BWL»).

Die technische Umsetzung, damit solche Alternativprodukte sowie die Abgabe in Teilmengen verrechnet werden können, erfolgt mit der Rayoncodes-Liste Tariftyp 451 (Link zum «Forum Datenaustausch»).

Gemäss Beschluss der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) vom 26. März 2024 wird die Einführung der Rayoncodes auch im Bereich der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung genehmigt.

Weitere Informationen folgen, sobald das diesbezügliche BAG-Rundschreiben verfügbar ist.


Sofern im vorliegenden Vertrag und seinen sämtlichen Bestandteilen nichts anderes präzisiert wird, gelten die Bestimmungen des Tarifvertrages LOA IV/1 zwischen tarifsuisse ag, HSK, CSS und pharmaSuisse vom 1. Januar 2016 und dem Tarifstrukturvertrag LOA VI/1 zwischen pharmaSuisse, santésuisse und curafutura vom 1. Januar 2016 direkt oder sinngemäss, wobei die deutsche Version massgebend ist. 

Anwendung

Tarifstruktur per 1.7.2019


Vertragspartnerliste

Sie sind Leistungserbringer und möchten dem Tarif beitreten oder haben eine Änderung für die Vertragspartnerliste? in beiden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Berufsverband. 


Streichung Polymedikations-Check per 1.7.2019

Der Bundesrat hat am 26.06.2019 das Gesuch um Verlängerung des Übergangsvertrags LOA im KV-Bereich unter der Voraussetzung bis 31.12.2021 bewilligt, dass der Polymedikations-Check per 01.07.2019 keine Pflichtleistung im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung (OKP) mehr darstellt.

Basierend auf dem Bundesratsentscheid zur Verlängerung des Tarifvertrags und Tarifstrukturvertrags LOA IV/1, beschlossen die Tarifpartner MTK, MV, BSV und pharmaSuisse die Leistung „Polymedikations-Check“ (Tarifposition 2090.00) per 1.7.2019 ebenfalls nicht mehr zu vergüten.

Formulare und Weiterführende Unterlagen